Bodenseezeit AGB

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge (Beherbergungsvertrag) über die auf bestimmte befristete Zeit mietweise entgeltliche Überlassung von Suiten in dem Apartmenthaus / Hotel garni bodenseezeit in dem Objekt Bregenzer Straße 152 in 88131 Lindau am Bodensee, sowie für alle in diesem Zusammenhang für die Gäste erbrachten Leistungen des Betreibers des Apartmenthaus / Hotel garni bodenseezeit wird nachfolgend als die „bodenseezeit“oder „Betreiber der bodenseezeit“ bezeichnet. 

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Betreiber der bodenseezeit ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

2. Vertragsabschluss 

2.1 Auf eine Buchungsanfrage für Lang- oder Kurzzeitgäste kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der bodenseezeit der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht dem Betreiber der bodenseezeit frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. 

2.2 Vertragspartner sind der Betreiber der bodenseezeit und der Gast. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Gast vorgenommen wurde, haftet der Besteller gegenüber dem Betreiber der bodenseezeitzusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber der bodenseezeit eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bodenseezeit, an den Gast weiterzugeben. 

2.3 Die Überlassung der Suiten erfolgt zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung der Suiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers der bodenseezeit

3. Mietdauer und Leistungen 

3.1 Die Mietdauer für die Suiten der bodenseezeit beträgt mindestens 1 Tag und höchstens 6 Monate. 

3.2 Der Betreiber der bodenseezeit ist verpflichtet, die vom Gast auf Zeit gebuchte Suite nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung auf der Website (www.hotel-bodenseezeit-lindau.de) bereit zu halten. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Suite. 

3.3 Der Gast kann kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen. Die Zusatzleistungen und deren Beschreibung („Extras“) sind der Website (www.hotel-bodenseezeit-lindau.de) zu entnehmen. Für die Vereinbarung von Zusatzleistungen gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.1 entsprechend. Bei der Anmietung eines Stellplatzes gelten zusätzlich die Einstellbedingungen für die Tiefgarage als vereinbart, welche auf der Website (www.hotel-bodenseezeit-lindau.de) veröffentlich sind.

3.4 Die Rezeption der bodenseezeit ist in der Regel Montag bis Freitag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt (ausgenommen Feiertage). Außerhalb dieser Zeiten steht dem Gast für Notfälle eine Service-Hotline zur Verfügung. 

4. An- und Abreisetag 

4.1 Die gebuchte Suite steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung seiner gebuchten Suite

4.2 Die Anmeldung (Check-in) des Gastes erfolgt am vereinbarten Anreisetag über ein im Eingangsbereich der bodenseezeit befindliches Terminal, ebenso die Abmeldung (Check-out) am vereinbarten Abreisetag. 

4.3 Am vereinbarten Abreisetag ist die Suite bis 10.30h Uhr zu räumen und dem Betreiber der bodenseezeit zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung und Rückgabe der Suite ist der Gast verpflichtet, für die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Suite 50 % des Übernachtungspreises (Listenpreis) als Nutzungsentgelt an die bodenseezeit zu zahlen. Dauert die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Suite über 18:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages hinaus an, ist der Gast verpflichtet, 90 % des Übernachtungspreises als Nutzungsentgelt, und bei einer Nutzung der Suite den vollen Übernachtungspreis an die bodenseezeit zu zahlen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Betreiber der bodenseezeit behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Zum Beispiel Regressansprüche von Nachmietern. Dem Gast steht es in diesem Fall frei nachzuweisen, dass dem Betreiber der bodenseezeit kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

4.4 Die Suite ist am vereinbarten Abreisetag geräumt und besenrein zurück zu geben. Andernfalls trägt der Gast die tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten der hierfür erforderlichen Reinigung. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Preise, Zahlungen 

5.1 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Suite und die von ihm gebuchten Zusatzleistungen während seines Kurz- oder Langzeitaufenthaltes zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen der bodenseezeit gegenüber Dritten. 

Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung der Vertragsparteien sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (über das jeweilige getätigte Portal) geltenden Preise der bodenseezeit, bzw. bei einer nachträglichen Vertragsverlängerung und einer nachträglichen Buchung von Zusatzleistungen die zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Vertragsverlängerung bzw. Buchung geltenden Preise vereinbart. 

5.2 Die Listenpreise sind auf der Website unter www.hotel-bodenseezeit-lindau.de veröffentlicht. Diese können preislich von den Buchungsportalen abweichen. Der Gast hat die Preise des Portals zu bezahlen auf welchem er die Buchung getätigt hat. Die vereinbarten Preise beinhalten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf die vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst; bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate überschreitet. Nicht in den Listenpreisen enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe).

5.3 Der Betreiber der bodenseezeit ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen.

5.4 Zahlungsbedingung: Soweit der Gast den vereinbarten Preis für die Suite nicht im Voraus bei bzw. nach Vertragsabschluss zu zahlen hat, ist der Preis der Suite ab dem vereinbarten Anreisetag spätestens vor Bezug der Suite zu entrichten. Die Suite kann vom Gast erst benutzt werden, sofern Sie bezahlt ist in Bar oder über eine Debitor-, Kreditorkarte am Hotelomaten oder an der Rezeption. Das heißt Vorauskasse spätestens bei Anreise!

5.5 Diese Zahlungsbedingungen (siehe 5.4) gelten auch für jegliche Zusatzleistungen

5.6 Wünscht der Gast eine Verlängerung des Vertrages, ist der Betreiber der bodenseezeit berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen. Für die Vereinbarung der Vertragsverlängerung gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.1 entsprechend. 

5.7 Rechnungen der bodenseezeit ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zwei Wochen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

5.8 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Betreiber der bodenseezeit in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch, wenn die bodenseezeit die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten anzeigt, etwa auf der Website oder durch Aushang. Die Entgegennahme von Kreditkarten und von sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. 

5.9 Gerät der Gast gegenüber der bodenseezeit mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist die bodenseezeit berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Gast, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist die bodenseezeit berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die bodenseezeit behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben machen. 

5.10 Der Gast kann gegenüber Forderungen der bodenseezeit nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 

5.11 Alle Ansprüche des Gastes gegen dem Betreiber der bodenseezeit verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der bodenseezeit, eines gesetzlichen Vertreters der bodenseezeit oder eines Erfüllungsgehilfen der bodenseezeit beruhen, sowie bei Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die bodenseezeit die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und ferner bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der bodenseezeit, eines gesetzlichen Vertreters der bodenseezeit oder eines Erfüllungsgehilfen der bodenseezeit beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.

6. Rücktrittsrecht des Gastes 

6.1 Der Gast ist berechtigt, bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei von dem mit der bodenseezeit geschlossenen Vertrag für seine Suite zurückzutreten. Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber der bodenseezeit (schriftlich oder per E-Mail an info@hotel-bodenseezeit-lindau.de). 

6.2 Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Ziffer 6.1 bedarf ein Rücktritt des Gastes von dem mit der bodenseezeit geschlossenen Vertrag, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Zustimmung des Betreibers der bodenseezeit. Stimmt die bodenseezeit dem Rücktritt des Gastes nicht zu, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Gast ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 

Ist der Gast hiernach verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen, und nimmt der Gast die Suite nicht in Anspruch, hat die bodenseezeit die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Suite sowie die ersparten Aufwendungen auf den von dem Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird die Suite nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen der bodenseezeit mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d.h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Die Zahlung wird ab Zugang der Rücktrittserklärung innerhalb von 14 Tagen fällig.Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

6.3 Nach einer Rücktrittserklärung des Gastes ist der Betreiber der bodenseezeit berechtigt, die gebuchte Suite anderweitig zu vermieten. 

7. Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht der bodenseezeit 

7.1 Solange der Gast nach Ziffer 6.1 berechtigt ist, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, ist die bodenseezeit berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Suite vorliegt und der Gast auf Rückfrage der bodenseezeit unter angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet. 

7.2 Zahlt ein Gast eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 5.3 bzw. 5.5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Betreiber der bodenseezeit gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist die bodenseezeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

7.3 Ferner ist die bodenseezeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls 

  • höhere Gewalt oder andere von der bodenseezeit nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
  • Suiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gasts, gebucht werden; 
  • die bodenseezeit begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der bodenseezeit in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der bodenseezeit zuzurechnen ist; 
  • ein Verstoß gegen Ziffer 2.3 (Unter- oder Weitervermietung der Suite oder deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, sittenwidriger Nutzung, unsachgemäßer Nutzung sofern Gefahr von mutwilliger Sachbeschädigung im Verzug  - ohne vorheriger Zustimmung der bodenseezeit) oder eine Überbelegung der Suite vorliegt. 

7.4 War der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung der bodenseezeit berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

7.5 Bei einem Rücktritt bzw. einer außerordentlichen Kündigung der bodenseezeit nach Ziffer 7.2 und 7.3 ist die bodenseezeit berechtigt, von dem Gast die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Gast den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Suite sowie die ersparten Aufwendungen sind in diesem Fall auf den von dem Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird die Suite nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen der bodenseezeit mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d.h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

8. Haftung des Gastes 

8.1 Der Gast ist verpflichtet, die angemietete Suite sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen der bodenseezeit pfleglich und schonend zu behandeln. 

8.2 Der Gast haftet für alle Schäden, die der bodenseezeit durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Suite und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Objektes bodenseezeit.

8.3 Für den Fall der Nichtbeachtung der Brandschutz-Richtlinien, die dem Gast beim Check-In bekannt gegeben werden, haftet der Gast für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.

8.4 Sorgfaltspflicht - Die Suite, das Bad und die Kücheneinheit in den Suiten ist in einem vollständigen und angemessen sauberen Zustand zu verlassen, Bitte nutzen Sie das Equipment und die Ausstattung der Küche, des Bads sowie der gesamten Suite in einer angemessenen Weise und bereiten keine stark riechenden Lebensmittel in den Suiten zu. Rauchen ist in dem Objekt der bodenseezeit sowie auf den öffentlichen Terrassen der bodenseezeit nicht erlaubt. Diverse Haustiere sind in dem Objekt der bodenseezeit grundsätzlich nicht gestattet, auf Anfrage ist aber ein Hund pro Suite gegen Gebühr erlaubt. Für Schäden haftet der Hundebesitzer.

8.5 Für die Nutzung der Suiten und der öffentlichen Räumlichkeiten der bodenseezeit gilt die HAUSORDNUNG als rechtliche Grundlage für die AGB. Zuwiderhandlungen werden vertragsrechtlich verfolgt.

8.5 Das Schließsystem sieht einen Zugangscode oder eine Schlüsselkarte vor. Legen Sie diese vor dem Verlassen Ihrer Abreise auf den Tisch in der Suite. Bei Verlust einer Schlüsselkarte wird eine Gebühr von € 0,90 erhoben. Für einen Aufsperrservice außerhalb der Besetzungszeiten der Rezeption trägt der Gast die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von € 200,00. 

8.6 Sollten an den Leistungen der bodenseezeit Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Boardinghouse die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Boardinghouse anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten. 

9. Haftung der bodenseezeit 

9.1 Die bodenseezeit haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind 

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die bodenseezeit die Pflichtverletzung zu vertreten hat, 
  • sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der bodenseezeit beruhen, und 
  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der bodenseezeit beruhen. 

Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.

Einer Pflichtverletzung der bodenseezeit steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der bodenseezeit gleich.

9.2 Für eingebrachte Sachen haftet die bodenseezeit dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für eine Übernachtung, jedoch mindestens bis zum Betrag von € 600,00 und höchstens bis zum Betrag von € 3.500,00; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500,00 der Betrag von € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen nicht unverzüglich gegenüber der bodenseezeit anzeigt (§ 703 BGB). Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Boardinghouse oder seinen Leuten verschuldet ist oder es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Boardinghouse zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme das Boardinghouse entgegen § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat. Es wird empfohlen, den Zimmersafe zu nutzen. Will der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Gesamtwert von mehr als € 800,00 oder sonstige Wertsachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Boardinghouse zu treffen. Für eine weitergehende Haftung der bodenseezeit, z.B. aus Hotelaufnahmevertrag, gilt Ziffer 9.1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

9.3 Soweit dem Gast während seines Kurz- oder Langzeitaufenthaltes ein Stellplatz in der Tiefgarage auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der bodenseezeit. Es gelten die Einstellbedingungen für die Tiefgarage. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die bodenseezeit nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 9.1 Sätze 2 bis 4. 

10. Vertragsstrafe, besondere Hinweise 

10.1 Alle Suiten einschließlich Terrassen und Balkone sowie die gemeinschaftlichen Flächen der bodenseezeit sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist in der gesamten bodenseezeit untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 250,00 an die bodenseezeit zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behält sich die bodenseezeit vor; in diesem Fall wir die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten angerechnet. Dem Gast steht in diesem Fall der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die die bodenseezeit zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann. 

10.2 Tiere sind im Boardinghouse und allen seinen Suiten einschließlich Terrassen und Balkone grundsätzlich nicht zugelassen. Nach Absprache ist ein Hund pro Suite erlaubt, hierfür werden € 15,00 pro Nacht berechnet. Für Schäde, die durch den Hund verursacht werden, haftet der Hundebesitzer.

10.3 Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Die bodenseezeit wird die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren. 

10.4 Dem Gast ist bekannt, dass in den allgemeinen Bereichen der bodenseezeit eine Videoüberwachung erfolgen kann. Einen Anspruch hierauf hat der Gast jedoch nicht. 

11. Schlussbestimmungen 

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der bodenseezeit. 

11.3 Als Gerichtsstand gilt der Sitz der bodenseezeit.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Einstellbedingungen für die Parkgarage

1  Geltungsbereich 

1.1 Die nachfolgenden Einstellbedingungen gelten für die Überlassung von Stellplätzen in der Tiefgarage des Objekts bodenseezeit – Bregenzer Strasse 152 in Lindau a.B. (nachfolgend „TG“ „bodenseezeit“ Betreiber der bodenseezeit“ genannt) an die Gäste der bodenseezeit

2 Benutzungsbestimmungen 

2.1 Der Gast ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die in der TG angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Personals der bodenseezeit, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

2.2 Es dürfen ausschließlich amtlich zugelassene, haftpflichtversicherte und verkehrstüchtige Personenkraftwagen eingestellt werden.

2.3 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Der Betreiber der bodenseezeit ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Gastes umsetzen zu lassen. Hierfür kann die bodenseezeit eine Pauschale berechnen; der Gast kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind. Benutzt der Gast mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist die bodenseezeit ferner berechtigt, das volle Entgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen gemäß Preisliste zu erheben.

2.4 Jedem Gast wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen und keine Wertgegenstände zurückzulassen.

3 Sicherheits- und Ordnungsvorschriften

3.1 In der Parkgarage darf nur im Schritttempo (max. 6 km/h) gefahren werden. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

3.2 In der Parkgarage sind nicht gestattet:

  • das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
  • die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen; das gilt auch für entleerte Betriebsstoffbehälter;
  • die lose Aufbewahrung gebrauchter Putzwolle und Lappen;
  • das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren;
  • die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank bzw. Kraftstoffversorgungssystem;
  • das Arbeiten am Fahrzeug, gleich welcher Art einschließlich der Betankung;
  • das Hupen sowie sonstige Belästigung durch vermeidbare Geräusche;
  • Zweckentfremdung des Parkhauses durch Radfahrer, Skater, Boarder o.ä.;
  • das Einstellen von Kraftfahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb der Gültigkeit dieser Kennzeichen.

3.3 Der Aufenthalt in der Parkgarage ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

4 Haftung der bodenseezeit

4.1 Die bodenseezeit übernimmt keine Obhut oder sonstige Fürsorgepflichten für die von dem Gast in die Parkgarage eingebrachten Fahrzeuge und sonstige Sachen; die bodenseezeit übernimmt insbesondere keine Bewachung und keine Verwahrung. Die bodenseezeit schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl eingestellter Fahrzeuge oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus den Fahrzeugen oder auf bzw. an den Fahrzeugen befestigte Sachen. Dem Gast ist bekannt, dass die TG ausschließlich den Gästen der bodenseezeit zur Verfügung steht Die Benutzung der Parkgarage erfolgt auf eigene Gefahr.

4.2 Die Haftung der bodenseezeit bestimmt sich im Übrigen nach Ziffer 9.1 Sätze 2 bis 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der bodenseezeit

4.3 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug unverzüglich gegenüber dem Betreiber der bodenseezeit anzuzeigen.

5 Haftung des Gastes

5.1 Der Gast haftet für alle durch ihn selbst, seine Besucher oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, gegenüber  der bodenseezeit oder gegenüber Dritten schuldhaft verursachte Schäden. Er ist verpflichtet, die von ihm zu vertretenden Schäden unverzüglich und vor Verlassen der Parkgarage gegenüber dem Betreiber der bodenseezeit anzuzeigen.

5.2 Ferner haftet der Gast für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen oder Beschädigungen der Parkgarage und des gemieteten Stellplatzes.

6. Zurückbehaltungsrecht, Pfandrecht, Entfernung des Fahrzeugs

6.1 Der bodenseezeit stehen wegen seiner Forderungen aus dem mit dem Gast geschlossenen Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Gastes zu.

6.2 Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist die bodenseezeit berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Gastes aus der Parkgarage entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Gastes und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist. Bis zur Entfernung des Fahrzeugs steht der bodenseezeit ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.

6.3 Die bodenseezeit ist ferner berechtigt, Fahrzeuge ohne amtliche Zulassung zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Gast/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs innerhalb einer von Boardinghouse gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Gast/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Gast/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und abzüglich des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Entgelts gemäß Preisliste.

6.4 Auch bei Gefahr in Verzug ist die bodenseezeit berechtigt, das Fahrzeug des Gastes aus dem Parkbereich oder aus der Parkgarage zu entfernen.

7 Parkhausbefreiung

7.1 Bei technischen Störungen steht den Gästen eine Service-Hotline zur Verfügung. Ist eine Anfahrt durch Beauftragte der bodenseezeit auf Grund von Eigenverschulden des Gastes notwendig, trägt der Gast die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von € 100,00.

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen

8.1 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der bodenseezeit sowie die Hausordnung. Diese sind auf der Website unter www.hotel-bodenseezeit-lindau.de veröffentlicht.